Marcel Roeder
D&O-Experte und Head of Financial Services Group, Aon Risk Solutions
Marcel Roeder
D&O-Experte und Head of Financial Services Group, Aon Risk Solutions
Die Absicherung der Haftungsrisiken von Managern wird auch für den Mittelstand immer wichtiger. Zudem hat der Gesetzgeber den Strafrahmen bei Kartellverstößen erweitert. Marcel Roeder, D&O-Experte und Head of Financial Services Group bei Aon Risk Solutions, erläutert im Interview die Hintergründe und verweist auf das Leistungsvermögen von D&O-Policen.
Marcel Roeder: Keineswegs. Die Zahl der Kartellverfahren ist europaweit in den zurückliegenden Jahren stetig gestiegen. Die Summe der Strafgelder erreichte im Jahr 2016 einen Rekordwert von 3,7 Milliarden Euro.
Marcel Roeder: Nein, derart illegale Absprachen gab es in vielen Branchen, zum Beispiel im Finanzsektor, in der Zement- und verarbeitenden Industrie ebenso wie in den Sektoren Genussmittel und Flüssiggas. Jetzt hat der Gesetzgeber den Strafrahmen für Unternehmen deutlich erweitert.
Marcel Roeder: Im Juni dieses Jahres ist die neunte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, kurz GWB, in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat mit der Erweiterung des Konzernbegriffs einen Quantensprung vollzogen. Konzern- und Holdinggesellschaften können jetzt auch für Kartellrechtsverstöße ihrer Tochtergesellschaften in Anspruch genommen werden, an denen sie weder beteiligt waren noch von denen sie Kenntnis hatten. Der Gesetzgeber hat hier das Prinzip der „wirtschaftlichen Einheit“ statuiert. Bislang durfte der Strafrahmen zehn Prozent des Jahresumsatzes der betroffenen Konzerneinheit nicht übersteigen. Jetzt wird das Strafmaß auf Basis des Konzerneinkommens bemessen. Dabei unterliegen die beteiligten Unternehmen einer gesamtschuldnerischen Umbrella-Haftung.
Marcel Roeder: Richtig. Sogar nicht direkt betroffene Unternehmen können Schadenersatzansprüche geltend machen. Ein Beispiel: Eine nicht am Kartellverstoß beteiligte Gesellschaft setzt infolge der von Mitbewerbern getroffenen Absprachen einen höheren Preis am Markt durch. Einem ihrer Kunden entsteht hierdurch ein finanzieller Schaden. In diesem Umfang kann es Ersatzansprüche gegen die am Kartell beteiligten Gesellschaften einfordern.
Marcel Roeder: Ja, Konzernvorstände üben ihre Tätigkeit ohne einen solchen Versicherungsschutz nicht mehr aus. Bei mittelständischen Unternehmen nimmt die Nachfrage spürbar zu. Sie sehen sich im Zuge ihrer internationalen Aktivitäten mit vielfältigen rechtlichen Rahmenbedingungen konfrontiert. Zudem steigen die Compliance-Anforderungen. Folglich wird der Deckungsschutz immer wichtiger, zumal nicht nur die potenziellen Schadenzahlungen abgesichert sind.
Marcel Roeder: Der Deckungsrahmen von D&O-Versicherungen wird oftmals schon durch die Übernahme von Kosten ausgeschöpft, die bei der Prüfung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter entstehen. Die Praxis zeigt auch, dass zum Beispiel im Zusammenhang mit Ermittlungs- und Strafverfahren erhebliche rechtliche Risiken verbunden sein können, die durch eine D&O-Police nicht abgesichert sind. Deshalb kann der Abschluss einer Kombi-Lösung ratsam sein. Sie bündelt die Absicherung der Managerhaftung und rechtlicher Risiken in einem Vertrag.
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